APULIEN-IMMOBILIEN – Ihr Haus
am Meer
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Masserien (Landgüter) |
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GESCHÄFTSBEDINGUNGEN IM BEREICH
MANDURIA (Stand 1.1.10)
Dies bieten wir Ihnen in Zusammenarbeit mit unserem Partner
Guiliano Immobiliare in Manduria:
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Jederzeit
Besichtigung der Häuser vor Ort nach vorheriger Absprache (bitte 2-3 Tage
im Vorfeld Termin ausmachen)
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Deutschsprachige
Beratung und Betreuung in Italien rund um die Hausbesichtigung und den
Notarvertrag
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Auf Wunsch
Organisation von Übernachtungsmöglichkeiten in Ferienhäusern
oder Hotels vor Ort
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Vorbesprechung
und Vorbereitung des Vorvertrages einschließlich Terminfestsetzung
für Notartermin sowie Einholung der benötigten Steuernummer in Tarent
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Überprüfung
durch einen Geometer, dass die Pläne in Ordnung sind und keine Hypotheken
oder sonstige Belastungen eingetragen sind
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Prüfung des
Objekts auf seinen baulichen Zustand
und die Einhaltung von behördlichen Vorschriften, Einholung aller
Unterlagen. Zusätzliche notarielle Prüfung vor Kauf.
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Mithilfe bei der
Anmeldung bei ENEL (Elektrizitätsgesellschaft) und bei Bedarf bei der
Telekom
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Vermittlung
für Hausverwaltung und Reinigung sowie Übernahme der Vermietung Ihres
Ferienhauses, wenn Sie es nicht selbst nutzen.
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Ohne Gewähr
Besorgung von Handwerkern, Architekten, Geometern und Dolmetschern
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Abholung von den
Flughäfen Bari oder Brindisi oder den Bahnhöfen Lecce, Bari,
Brindisi, Manduria (Preis nach Absprache, sofern möglich)
In eigener Sache: Aus
gegebenem Anlass möchten wir darauf hinweisen, dass wir, wenn Sie ein Haus
oder Grundstück gekauft haben und die erste
„Eingewöhnungszeit“ vorbei ist, nicht immer und für jedes
Anliegen „Mädchen für alles“ sein können. Ein klein
wenig Selbstständigkeit setzen wir bei Menschen voraus, die sich in
Süditalien eine Immobilie kaufen. Natürlich helfen wir gerne und
jederzeit im Rahmen unserer Möglichkeiten.
Geschäftsbedingungen für die Immobilien- und
Grundstücksvermittlung:
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Alle Informationen
über von „Apulien-Immobilien – Ihr Haus am Meer“ (kurz:
Apulien-Immobilien) angebotenen Objekte beruhen auf Angaben der Eigentümer
oder von unserem Immobilien-Partner Giuliano Immobiliare, Manduria, vor Ort.
Zugesicherte Eigenschaften und Konditionen geschehen im Namen des
Eigentümers. Apulien-Immobilien übernimmt für deren Richtigkeit
und Vollständigkeit keine Haftung, bemüht sich aber durch
Beauftragung von Experten, die Angaben auf ihre Richtigkeit zu überprüfen.
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Sollten Ihnen
Unterschiede zwischen Angebot im Internet und Darstellung vor Ort auffallen, so
sprechen Sie uns/unsere Partner darauf bitte vor dem Vorvertrag an. Spätere Reklamationen sind nicht mehr
möglich. Mit Unterzeichnung des Vorvertrags gilt der Grundsatz
„Gekauft wie gesehen“.
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Objekte, von
denen Sie durch Apulien-Immobilien Kenntnis erlangen, unterliegen beim Kauf der
Honorarpflicht an Apulien-Immobilien in Höhe der angegebenen Provision.
Die Provisionspflicht gilt auch, wenn Sie über unseren Partner Giuliano
Immobiliare Objekte in Augenschein nehmen, die nicht auf unserer Homepage
geführt. Sobald ein Kauf über die Agentur Giuliano Immobiliare
getätigt wird, unterliegen Sie automatisch der Provisionspflicht an uns,
den deutschen Partner.
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Bei Abschluss
eines Vertrages ohne Beteiligung von Apulien-Immobilien – direkt mit dem
Verkäufer oder einem Beauftragten des Verkäufers –
übernehmen wir keine
Verantwortung oder Haftung bezüglich des Kaufobjekts.
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Sämtliche
von uns ausgehändigten Angebote und Dokumente sind vertraulich, die Weitergabe
an Dritte bedarf der ausdrücklichen Genehmigung von Apulien-Immobilien.
Die unberechtigte Weitergabe an Dritte verpflichtet bei deren Kauf eines von
Apulien-Immobilien angebotenen Objektes zur Honorarpflicht in Höhe der
angegebenen Provision.
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Mit der
Vereinbarung eines Besichtigungstermins erkennen Sie diese
Geschäftsbedingungen an.
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Die Angebote
erfolgen freibleibend – Zwischenverkauf vorbehalten. Sämtliche
Angaben und Unterlagen haben wir vom Eigentümer erhalten. Wir können
hierfür keine Haftung übernehmen.
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Zahlungsmodalitäten
entsprechend italienischer Gesetzgebung. Anzahlung laut Vorvertrag, Restzahlung
bei notarieller Übergabe (Kaufbeurkundung).
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Unsere
Vermittlungs- oder Nachweisgebühr beträgt 5 Prozent (brutto für netto) aus
dem Listenpreis, mindestens jedoch bei Häusern 2500 Euro, bei
Grundstücken 2000 Euro durch Rechnungsstellung. Die Hälfte dieser
Summe wird fällig nach Abschluss des Vorvertrags, die andere Hälfte
nach Abschluss des notariellen Kaufvertrages. Sollte eine Anzahlung vor Abschluss
des Vorvertrags – siehe unten – erfolgt sein, so wird die
angezahlte Summe auf die Hälfte der Abschlagszahlung nach dem Vorvertrag
angerechnet. Wir erlauben uns, Ihnen nach Abschluss des Vorvertrags ein
Schreiben zukommen zu lassen, in dem Sie die Kenntnis aller hier genannten
Geschäftsbedingungen und auch der Zahlungspflicht der Provision
bestätigen.
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Wegen des enormen
Verwaltungsaufwandes unserer Auslandsimmobilien sind wir gezwungen, eine
Grundvermittlungsgebühr von 2000 bis 2500 Euro je nach Objekt zu
berechnen. Unser Provisionsanspruch bleibt auch dann bestehen, wenn die
Unterlagen durch Sie an Dritte weitergegeben werden.
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Sollten Sie im
Vorfeld eines Vorvertrags Leistungen oder Dokumente wünschen, die nach
italienischem Recht/gängiger Vorgehensweise normalerweise erst beim
endgültigen Notarvertrag fällig werden, erlauben wir uns, eine
Abschlagszahlung von 500 Euro zu erheben, die mit der Provision verrechnet
wird, die wiederum nach dem Notarvertrag fällig wird. Erst nach Zahlung
dieses Abschlags werden die entsprechenden Dokumente/Unterlagen beantragt, da
mit Ihnen nicht unerhebliche Gebühren und Verwaltungskosten verbunden
sind. Sollten Sie aus triftigen Gründen von einem Vorvertrag
zurücktreten oder offenbaren diese Dokumente erhebliche Mängel, die
Sie vom Vorvertrag zurücktreten lassen, wird Ihnen diese Summe
selbstverständlich erstattet. Ausnahme: Diese Mängel können bis
zu einem endgültigen Notartermin behoben werden. Wenn dies vom
Eigentümer glaubhaft zugesichert werden kann, sind Sie nicht zum
Rücktritt berechtigt.
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Sollten Sie von
einem Vorvertrag zurücktreten und ist Ihr Rücktritt berechtigt und
wird nach italienischem Recht bestätigt, steht Ihnen von der Gegenpartei
die im Vorvertrag festgelegte Vertragsstrafe durch den Verkäufer zu. An
uns als Vermittler können keine Ansprüche geltend gemacht werden, die
durch Fehler oder falsche Angaben des Verkäufers entstehen. Unser Anspruch
auf die Abschlagszahlung als Deckung unserer Auslagen bleibt bestehen.
Was Sie beachten sollten:
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Es ist in Apulien
unüblich, die Häuser oder Grundstücke nach Besichtigung für
längere Zeit reservieren zu können. Gerne geschieht dies
natürlich während Ihres Aufenthalts vor Ort, damit Sie ein paar Tage
die Angebote überdenken können. Wir können aber nicht die Objekte
nach Ihrer Abreise für längere Zeit reserviert halten. Um Ihnen die
Möglichkeit des Kaufs zu erhalten, gibt es die Form des
rechtsverbindlichen Vorvertrags, den Sie bei Ihrem Aufenthalt abschließen
können, wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, dass Ihnen das Objekt
nicht vor der Nase weggeschnappt wird. Bei diesem Vorvertrag ist eine Anzahlung
fällig, deren Höhe Verhandlungssache ist, sich aber im Regelfall
zwischen 20 und 30 Prozent bewegt. Wir bitten für diese Vorgehensweise um
Verständnis im Interesse von anderen Kaufinteressenten.
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Die Bezahlung der
schriftlichen festgelegten Kaufsumme für das Objekt beim Notar geschieht
nur zu einem Teil in bar. Möglich sind nur maximal 12.500 Euro, der Rest
der Summe, egal ob bei Vor- oder endgültigem Vertrag, wird in Form von
Bar-/bankbeglaubigten Verrechnungsschecks übergeben. Bitte sorgen Sie also
entsprechend vor, z.B. durch Eröffnung eines Kontos bei einer
italienischen Bank (in Manduria z.B. die Postbank, Vorteil sind die Filialen in
vielen Orten, Jahresgebühr ca. 60 Euro) und Ausstellung eines Scheckhefts.
Dieses bekommen Sie sofort nach Kontoeröffnung. Oder informieren sie sich
bei einer deutschen Bank, wie sie dies handhaben können. Der andere Teil
der Summe, der über die beim Notar schriftlich fixierte Kaufsumme
hinausgeht und von Ihnen mit dem Verkäufer vereinbart wurde, kann in bar
an den Verkäufer übergeben werden. Ein neues Gesetz macht es Ihnen
möglich, alle für den Kauf notwendigen Gelder in beliebiger Höhe
auf einem dafür extra eröffneten Treuhand-Konto unserer italienischen
Partner im Vorfeld zu parken, um vor Ort direkt Zugriff darauf zu haben. Gerne
sind wir Ihnen bei der Abklärung behilflich.
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Wenn Sie sich bei
einem Aufenthalt/Hausbesichtigung in Italien für ein Haus entschieden
haben, aber in Italien vor Ort noch keinen Vorvertrag unterschreiben
können oder möchten, erlauben wir uns, für die mit der
Ausstellung der Unterlagen verbundenen Kosten 500 Euro in Rechnung zu stellen.
Diese sind im Vorfeld per Rechnungsstellung fällig oder können vor
der Rückreise nach Deutschland hinterlegt werden.
Erwerbsnebenkosten (werden alle außer
Maklergebühren beim Notarvertrag fällig):
Für den Erwerb eines
Ferienhauses zahlen Sie in Italien ca. 10 Prozent Katastersteuern. Diese
berechnen sich aus dem Katasterwert, der in der Regel um einiges geringer ist
als der Kaufpreis. Dazu kommen mehrere kleinere Steuern und Abgaben. Weiterhin
werden fällig: Gebühren für die Ausstellung des Codisce Fiscale
für jeden Käufer (Steuernummer, ist Pflicht), sowie einer Prokura, damit
sie als Ausländer in Italien geschäftsfähig sind. Außerdem
wird die Ausstellung des Vorvertrags mit abgerechnet. Alles in allem
können auf diese Weise nochmals 3 % des Kaufpreises hinzukommen.
Hinzu kommen die Notar-,
Dolmetscher- und Maklergebühren. Unsere Maklergebühren betragen 5
Prozent vom Listenpreis brutto für netto, mindestens jedoch bei Häusern 2500 Euro, bei
Grundstücken 2000 Euro.
Die Notargebühren sind
abhängig von der Höhe des Kaufpreises, liegen im Regelfall aber bei etwa
3 Prozent (respektive einer bestimmten Honorar-Untergrenze), plus der
Umsatzsteuer von 20%. Falls Sie nachweislich der italienischen Sprache soweit
mächtig sind, sodass Sie den Inhalt des Notarvertrages verstehen,
entfallen die Dolmetscherkosten, die sich auf etwa 3- bis 500 Euro belaufen
können (Verhandlungssache).
Wenn Sie vorhaben, Ihren
ersten Wohnsitz nach Italien zu verlegen, vermindert sich die Katastersteuer
bei Häusern um 4 Prozent, die anderen Steuern belaufen sich dann
unabhängig vom Kaufpreis auf einen niedrigen Fixwert.
Die Katastersteuer vermindert
sich nicht bei einem Grundstückskauf. Bei einem Grundstückskauf ist
zu beachten, dass gewisse Steuer- und Abgabenuntergrenzen eingehalten werden,
die die Nebenkosten hierbei teurer erscheinen lassen als bei einem Hauskauf.
Auch ist zu beachten, dass beim Kauf mehrerer Grundstücke lediglich die
Katastersteuer prozentual anfällt, alle anderen Steuern und Gebühren
sind pro unterschriebenem Vertrag fällig. Dies kann die Nebenkosten somit
stark ansteigen lassen. Wir haben auf diese Nebenkosten keinen Einfluss, ebenso
der Notar nicht. Er berechnet sie lediglich nach den gängigen Tabellen und
kassiert sie zwar ein, muss sie aber wiederum an den Staat abführen.
Apulien - Wenn der Urlaubsort zur Heimat wird
Weitere Infos: Thomas Wilken, Hirschweg 14, D-69412 Igelsbach, Telefon
+49(0)6271/4070366, Fax 03212-8945536, E-Mail: thomas.wilken@email.de,
www.immobilien-apulien.de