APULIEN-IMMOBILIEN – Ihr Haus am Meer  

Ferienhäuser

Grundstücke

Masserien (Landgüter)

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GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (Stand 1.1.09)

 

Dies bieten wir Ihnen (mit einem Klick hier öffnet sich die Seite in einem neuen Fenster):

-         Jederzeit Besichtigung der Häuser vor Ort nach vorheriger Absprache (bitte 2-3 Tage im Vorfeld Termin ausmachen)

-         Deutschsprachige Beratung und Betreuung in Italien rund um die Hausbesichtigung und den Notarvertrag

-         Auf Wunsch Organisation von Übernachtungsmöglichkeiten in Ferienhäusern oder Hotels vor Ort

-         Vorbesprechung und Vorbereitung des Vorvertrages einschließlich Terminfestsetzung für Notartermin sowie Einholung der benötigten Steuernummer in Tarent

-         Überprüfung durch einen Geometer, dass die Pläne in Ordnung sind und keine Hypotheken oder sonstige Belastungen eingetragen sind

-         Prüfung des Objekts auf seinen baulichen Zustand  und die Einhaltung von behördlichen Vorschriften, Einholung aller Unterlagen. Zusätzliche notarielle Prüfung vor Kauf.

-         Mithilfe bei der Anmeldung bei ENEL (Elektrizitätsgesellschaft) und bei Bedarf bei der Telekom

-         Vermittlung für Hausverwaltung und Reinigung sowie Übernahme der Vermietung Ihres Ferienhauses, wenn Sie es nicht selbst nutzen.

-         Ohne Gewähr Besorgung von Handwerkern, Architekten, Geometern und Dolmetschern

-         Abholung von den Flughäfen Bari oder Brindisi oder den Bahnhöfen Lecce, Bari, Brindisi, Manduria (Preis nach Absprache, sofern möglich)

In eigener Sache: Aus gegebenem Anlass möchten wir darauf hinweisen, dass wir, wenn Sie ein Haus oder Grundstück gekauft haben und die erste „Eingewöhnungszeit“ vorbei ist, nicht immer und für jedes Anliegen „Mädchen für alles“ sein können. Ein klein wenig Selbstständigkeit setzen wir bei Menschen voraus, die sich in Süditalien eine Immobilie kaufen. Natürlich helfen wir gerne und jederzeit im Rahmen unserer Möglichkeiten.

 

Geschäftsbedingungen für die Immobilien- und Grundstücksvermittlung:

-         Alle Informationen über von „Apulien-Immobilien – Ihr Haus am Meer“ (kurz: Apulien-Immobilien) angebotenen Objekte beruhen auf Angaben der Eigentümer oder von unserem Immobilien-Partner vor Ort. Zugesicherte Eigenschaften und Konditionen geschehen im Namen des Eigentümers. Apulien-Immobilien übernimmt für deren Richtigkeit und Vollständigkeit keine Haftung, bemüht sich aber durch Beauftragung von Experten, die Angaben auf ihre Richtigkeit zu überprüfen.

-         Objekte, von denen Sie durch Apulien-Immobilien Kenntnis erlangen, unterliegen beim Kauf der Honorarpflicht an Apulien-Immobilien in Höhe der angegebenen Provision. Die Provisionspflicht gilt auch, wenn Sie über unseren Partner Giuliano Immobiliare Objekt in Augenschein nehmen, die nicht auf unserer Homepage geführt. Sobald ein Kauf über die Agentur Giuliano Immobiliare getätigt wird, unterliegen Sie automatisch der Provisionspflicht an uns, den deutschen Partner.

-         Bei Abschluss eines Vertrages ohne Beteiligung von Apulien-Immobilien – direkt mit dem Verkäufer oder einem Beauftragten des Verkäufers – übernehmen  wir keine Verantwortung oder Haftung bezüglich des Kaufobjekts.

-         Sämtliche von uns ausgehändigten Angebote und Dokumente sind vertraulich, die Weitergabe an Dritte bedarf der ausdrücklichen Genehmigung von Apulien-Immobilien. Die unberechtigte Weitergabe an Dritte verpflichtet bei deren Kauf eines von Apulien-Immobilien angebotenen Objektes zur Honorarpflicht in Höhe der angegebenen Provision.

-         Mit der Vereinbarung eines Besichtigungstermins erkennen Sie diese Geschäftsbedingungen an.

-         Die Angebote erfolgen freibleibend – Zwischenverkauf vorbehalten. Sämtliche Angaben und Unterlagen haben wir vom Eigentümer erhalten. Wir können hierfür keine Haftung übernehmen.

-         Zahlungsmodalitäten entsprechend italienischer Gesetzgebung. Anzahlung laut Vorvertrag, Restzahlung bei notarieller Übergabe (Kaufbeurkundung). 

 

-         Unsere Vermittlungs- oder Nachweisgebühr beträgt  5 Prozent (brutto für netto) aus dem Listenpreis, mindestens jedoch bei Häusern 2500 Euro, bei Grundstücken 2000 Euro durch Rechnungsstellung. Die Hälfte dieser Summe wird fällig nach Abschluss des Vorvertrags, die andere Hälfte nach Abschluss des notariellen Kaufvertrages. Sollte eine Anzahlung vor Abschluss des Vorvertrags – siehe unten – erfolgt sein, so wird die angezahlte Summe auf die Hälfte der Abschlagszahlung nach dem Vorvertrag angerechnet. Wir erlauben uns, Ihnen nach Abschluss des Vorvertrags ein Schreiben zukommen zu lassen, in dem Sie die Kenntnis aller hier genannten Geschäftsbedingungen und auch der Zahlungspflicht der Provision bestätigen.     

-         Wegen des enormen Verwaltungsaufwandes unserer Auslandsimmobilien sind wir gezwungen, eine Grundvermittlungsgebühr von 2000 bis 2500 Euro je nach Objekt zu berechnen. Unser Provisionsanspruch bleibt auch dann bestehen, wenn die Unterlagen durch Sie an Dritte weitergegeben werden.

-         Sollten Sie im Vorfeld eines Vorvertrags Leistungen oder Dokumente wünschen, die nach italienischem Recht/gängiger Vorgehensweise normalerweise erst beim endgültigen Notarvertrag fällig werden, erlauben wir uns, eine Abschlagszahlung von 500 Euro zu erheben, die mit der Provision verrechnet wird, die wiederum nach dem Notarvertrag fällig wird. Erst nach Zahlung dieses Abschlags werden die entsprechenden Dokumente/Unterlagen beantragt, da mit Ihnen nicht unerhebliche Gebühren und Verwaltungskosten verbunden sind. Sollten Sie aus triftigen Gründen von einem Vorvertrag zurücktreten oder offenbaren diese Dokumente erhebliche Mängel, die Sie vom Vorvertrag zurücktreten lassen, wird Ihnen diese Summe selbstverständlich erstattet. Ausnahme: Diese Mängel können bis zu einem endgültigen Notartermin behoben werden. Wenn dies vom Eigentümer glaubhaft zugesichert werden kann, sind Sie nicht zum Rücktritt berechtigt.

-         Sollten Sie von einem Vorvertrag zurücktreten und ist Ihr Rücktritt berechtigt und wird nach italienischem Recht bestätigt, steht Ihnen von der Gegenpartei die im Vorvertrag festgelegte Vertragsstrafe durch den Verkäufer zu. An uns als Vermittler können keine Ansprüche geltend gemacht werden, die durch Fehler oder falsche Angaben des Verkäufers entstehen. Unser Anspruch auf die Abschlagszahlung als Deckung unserer Auslagen bleibt bestehen.

 

Was Sie beachten sollten:

-         Es ist in Apulien unüblich, die Häuser oder Grundstücke nach Besichtigung für längere Zeit reservieren zu können. Gerne geschieht dies natürlich während Ihres Aufenthalts vor Ort, damit Sie ein paar Tage die Angebote überdenken können. Wir können aber nicht die Objekte nach Ihrer Abreise für längere Zeit reserviert halten. Um Ihnen die Möglichkeit des Kaufs zu erhalten, gibt es die Form des rechtsverbindlichen Vorvertrags, den Sie bei Ihrem Aufenthalt abschließen können, wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, dass Ihnen das Objekt nicht vor der Nase weggeschnappt wird. Bei diesem Vorvertrag ist eine Anzahlung fällig, deren Höhe Verhandlungssache ist, sich aber im Regelfall zwischen 20 und 30 Prozent bewegt. Wir bitten für diese Vorgehensweise um Verständnis im Interesse von anderen Kaufinteressenten.

-         Die Bezahlung der schriftlichen festgelegten Kaufsumme für das Objekt beim Notar geschieht nur zu einem Teil in bar. Möglich sind nur maximal 12.500 Euro, der Rest der Summe, egal ob bei Vor- oder endgültigem Vertrag, wird in Form von Bar-/bankbeglaubigten Verrechnungsschecks übergeben. Bitte sorgen Sie also entsprechend vor, z.B. durch Eröffnung eines Kontos bei einer italienischen Bank (in Manduria z.B. die Postbank, Vorteil sind die Filialen in vielen Orten, Jahresgebühr ca. 60 Euro) und Ausstellung eines Scheckhefts. Dieses bekommen Sie sofort nach Kontoeröffnung. Oder informieren sie sich bei einer deutschen Bank, wie sie dies handhaben können. Der andere Teil der Summe, der über die beim Notar schriftlich fixierte Kaufsumme hinausgeht und von Ihnen mit dem Verkäufer vereinbart wurde, kann in bar an den Verkäufer übergeben werden. Ein neues Gesetz macht es Ihnen möglich, alle für den Kauf notwendigen Gelder in beliebiger Höhe auf einem dafür extra eröffneten Treuhand-Konto unserer italienischen Partner im Vorfeld zu parken, um vor Ort direkt Zugriff darauf zu haben. Gerne sind wir Ihnen bei der Abklärung behilflich.

-         Wenn Sie sich bei einem Aufenthalt/Hausbesichtigung in Italien für ein Haus entschieden haben, aber in Italien vor Ort noch keinen Vorvertrag unterschreiben können oder möchten, erlauben wir uns, für die mit der Ausstellung der Unterlagen verbundenen Kosten 500 Euro in Rechnung zu stellen. Diese sind im Vorfeld per Rechnungsstellung fällig oder können vor der Rückreise nach Deutschland hinterlegt werden.

 

Erwerbsnebenkosten (werden alle außer Maklergebühren beim Notarvertrag fällig):

Für den Erwerb eines Ferienhauses zahlen Sie in Italien ca. 10 Prozent Katastersteuern. Diese berechnen sich aus dem Katasterwert, der in der Regel um einiges geringer ist als der Kaufpreis. Dazu kommen mehrere kleinere Steuern und Abgaben. Weiterhin werden fällig: Gebühren für die Ausstellung des Codisce Fiscale für jeden Käufer (Steuernummer, ist Pflicht), sowie einer Prokura, damit sie als Ausländer in Italien geschäftsfähig sind. Außerdem wird die Ausstellung des Vorvertrags mit abgerechnet. Alles in allem können auf diese Weise nochmals 3 % des Kaufpreises hinzukommen.

Hinzu kommen die Notar-, Dolmetscher- und Maklergebühren. Unsere Maklergebühren betragen 5 Prozent vom Listenpreis brutto für netto, mindestens jedoch bei Häusern 2500 Euro, bei Grundstücken 2000 Euro.

Die Notargebühren sind abhängig von der Höhe des Kaufpreises, liegen im Regelfall aber bei etwa 3 Prozent (respektive einer bestimmten Honorar-Untergrenze), plus der Umsatzsteuer von 20%. Falls Sie nachweislich der italienischen Sprache soweit mächtig sind, sodass Sie den Inhalt des Notarvertrages verstehen, entfallen die Dolmetscherkosten, die sich auf etwa 3- bis 500 Euro belaufen können (Verhandlungssache).

Wenn Sie vorhaben, Ihren ersten Wohnsitz nach Italien zu verlegen, vermindert sich die Katastersteuer bei Häusern um 4 Prozent, die anderen Steuern belaufen sich dann unabhängig vom Kaufpreis auf einen niedrigen Fixwert.

Die Katastersteuer vermindert sich nicht bei einem Grundstückskauf. Bei einem Grundstückskauf ist zu beachten, dass gewisse Steuer- und Abgabenuntergrenzen eingehalten werden, die die Nebenkosten hierbei teurer erscheinen lassen als bei einem Hauskauf. Auch ist zu beachten, dass beim Kauf mehrerer Grundstücke lediglich die Katastersteuer prozentual anfällt, alle anderen Steuern und Gebühren sind pro unterschriebenem Vertrag fällig. Dies kann die Nebenkosten somit stark ansteigen lassen. Wir haben auf diese Nebenkosten keinen Einfluss, ebenso der Notar nicht. Er berechnet sie lediglich nach den gängigen Tabellen und kassiert sie zwar ein, muss sie aber wiederum an den Staat abführen. Die deutsche Botschaft in Rom hat dafür sehr informative Schriften zusammengestellt, die sie hier einsehen können.

 


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Weitere Infos: Thomas Wilken, Hirschweg 14, 69412 Igelsbach, Telefon +49(0)6271/4070366, Fax +49(0)32128945536, E-Mail: info@immobilien-apulien.com, www.immobilien-apulien.com