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Masserien (Landgüter) |
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Liebe
Apulien-Interessierte,
haben Sie
nicht schon immer von einem Haus am Meer inmitten von Olivenhainen und
Weinbergen geträumt? Wir, Rosa und Thomas Wilken, möchten Ihnen helfen, diesen
Wunsch in die Tat umzusetzen. Seit 2003 besitzen wir selbst ein Ferienhaus bei
St. Pietro in Bevagna, sind Apulien aber schon viel
länger verbunden. Das liegt daran, dass wir ein deutsch-italienisches Ehepaar
sind. Zunächst möchten wir uns bei Ihnen vorstellen: Thomas Wilken, Redakteur
aus Eberbach bei Heidelberg, und Rosa Wilken aus Martina Franca (Provinz Taranto/Apulien). Mit uns brauchen Sie keinen Dolmetscher,
wir beherrschen sowohl Deutsch als auch Italienisch perfekt. Bei Amts- und
Behördengängen rund um den Kauf werden wir Ihnen gerne behilflich sein. Es
versteht sich von selbst: Eine Muttersprachlerin und Ortsansässige, die mit der
italienischen und der deutschen Mentalität vertraut ist, öffnet Ihnen mehr
Türen als ein Auswärtiger. Bei unseren Angeboten handelt es
sich um (bebaubare) Grundstücke, Ferienhäuser, Masserien
(Landgüter) oder Wohnungen, die zum Verkauf stehen (leider keine langjährige
Anmietung möglich). Wir übernehmen die Vermittlung und sorgen für die
entsprechenden Kontakte in der Region. Um Ihnen angesichts der Nebenkosten den
Kauf erschwinglich zu gestalten, haben wir unsere Provision am unteren Preisniveau
vergleichbarer Anbieter angesiedelt: Bei Abschluss des Kaufvertrags werden nur
5 Prozent des Listenpreises brutto für netto fällig. Unser derzeitiges Angebot wird ständig auf dem Laufenden gehalten und
stellt nur eine Auswahl der vor Ort verfügbaren Häuser dar. Wir können Ihnen
immer auch weitere Häuser und Grundstücke anbieten, die nicht auf unserer
Homepage gelistet sind, da sich Angebote auch kurzfristig vor Ort ergeben.
NEWSLETTER-BESTELLUNG: Möchten
Sie immer über neue Immobilienangebote in Apulien und Aktualisierungen auf der
Homepage informiert werden? Tragen Sie sich mit ihrer E-Mail-Adresse im Feld
mit dem Klammeraffen ein und klicken Sie auf „Absenden“. Wenn Sie
den Newsletter abbestellen möchten, so tragen Sie die
E-Mail-Adresse ein, markieren Sie „Abbestellen“ und klicken auf
„Absenden“.
Weitere Infos: Rosa und Thomas Wilken, Hirschweg 14, D-69412 Igelsbach,
Telefon +49(0)6271/4070366, Fax 03212-8945536, E-Mail:
info@immobilien-apulien.com, www.immobilien-apulien.com
Dies bieten wir Ihnen
(mit einem Klick hier öffnet sich die Seite in einem neuen Fenster):
-
Jederzeit
Besichtigung der Häuser vor Ort nach vorheriger Absprache (bitte 2-3 Tage im
Vorfeld Termin ausmachen)
-
Deutschsprachige
Beratung und Betreuung in Italien rund um die Hausbesichtigung und den
Notarvertrag
-
Auf Wunsch
Organisation von Übernachtungsmöglichkeiten in Ferienhäusern oder Hotels vor
Ort
-
Vorbesprechung
und Vorbereitung des Vorvertrages einschließlich Terminfestsetzung für
Notartermin sowie Einholung der benötigten Steuernummer in Tarent
-
Überprüfung durch
einen Geometer, dass die Pläne in Ordnung sind und keine Hypotheken oder
sonstige Belastungen eingetragen sind
-
Prüfung des Objekts
auf seinen baulichen Zustand und die
Einhaltung von behördlichen Vorschriften, Einholung aller Unterlagen.
Zusätzliche notarielle Prüfung vor Kauf.
-
Mithilfe bei der
Anmeldung bei ENEL (Elektrizitätsgesellschaft) und bei Bedarf bei der Telekom
-
Vermittlung für
Hausverwaltung und Reinigung sowie Übernahme der Vermietung Ihres Ferienhauses,
wenn Sie es nicht selbst nutzen.
-
Ohne Gewähr
Besorgung von Handwerkern, Architekten, Geometern und Dolmetschern
-
Abholung von den
Flughäfen Bari oder Brindisi oder den Bahnhöfen Lecce,
Bari, Brindisi, Manduria (Preis nach Absprache,
sofern möglich)
In eigener Sache: Aus
gegebenem Anlass möchten wir darauf hinweisen, dass wir, wenn Sie ein Haus oder
Grundstück gekauft haben und die erste „Eingewöhnungszeit“ vorbei
ist, nicht immer und für jedes Anliegen „Mädchen für alles“ sein
können. Ein klein wenig Selbstständigkeit setzen wir bei Menschen voraus, die
sich in Süditalien eine Immobilie kaufen. Natürlich helfen wir gerne und
jederzeit im Rahmen unserer Möglichkeiten.
Geschäftsbedingungen für die Immobilien- und
Grundstücksvermittlung:
-
Alle
Informationen über von „Apulien-Immobilien – Ihr Haus am
Meer“ (kurz: Apulien-Immobilien) angebotenen Objekte beruhen auf Angaben der
Eigentümer oder von unserem Immobilien-Partner vor Ort. Zugesicherte
Eigenschaften und Konditionen geschehen im Namen des Eigentümers.
Apulien-Immobilien übernimmt für deren Richtigkeit und Vollständigkeit keine
Haftung, bemüht sich aber durch Beauftragung von Experten, die Angaben auf ihre
Richtigkeit zu überprüfen.
-
Objekte, von
denen Sie durch Apulien-Immobilien Kenntnis erlangen, unterliegen beim Kauf der
Honorarpflicht an Apulien-Immobilien in Höhe der angegebenen Provision. Die
Provisionspflicht gilt auch, wenn Sie über unseren Partner Giuliano Immobiliare Objekt in Augenschein nehmen, die nicht auf
unserer Homepage geführt. Sobald ein Kauf über die Agentur Giuliano Immobiliare getätigt wird, unterliegen Sie automatisch der
Provisionspflicht an uns, den deutschen Partner.
-
Bei Abschluss
eines Vertrages ohne Beteiligung von Apulien-Immobilien – direkt mit dem
Verkäufer oder einem Beauftragten des Verkäufers – übernehmen wir keine Verantwortung oder Haftung
bezüglich des Kaufobjekts.
-
Sämtliche von uns
ausgehändigten Angebote und Dokumente sind vertraulich, die Weitergabe an
Dritte bedarf der ausdrücklichen Genehmigung von Apulien-Immobilien. Die
unberechtigte Weitergabe an Dritte verpflichtet bei deren Kauf eines von
Apulien-Immobilien angebotenen Objektes zur Honorarpflicht in Höhe der
angegebenen Provision.
-
Mit der
Vereinbarung eines Besichtigungstermins erkennen Sie diese Geschäftsbedingungen
an.
-
Die Angebote
erfolgen freibleibend – Zwischenverkauf vorbehalten. Sämtliche Angaben
und Unterlagen haben wir vom Eigentümer erhalten. Wir können hierfür keine
Haftung übernehmen.
-
Zahlungsmodalitäten
entsprechend italienischer Gesetzgebung. Anzahlung laut Vorvertrag, Restzahlung
bei notarieller Übergabe (Kaufbeurkundung).
-
Unsere
Vermittlungs- oder Nachweisgebühr beträgt
5 Prozent (brutto für netto) aus dem Listenpreis, mindestens jedoch bei
Häusern 2500 Euro, bei Grundstücken 2000 Euro durch Rechnungsstellung. Die
Hälfte dieser Summe wird fällig nach Abschluss des Vorvertrags, die andere
Hälfte nach Abschluss des notariellen Kaufvertrages. Sollte eine Anzahlung vor
Abschluss des Vorvertrags – siehe unten – erfolgt sein, so wird die
angezahlte Summe auf die Hälfte der Abschlagszahlung nach dem Vorvertrag
angerechnet. Wir erlauben uns, Ihnen nach Abschluss des Vorvertrags ein
Schreiben zukommen zu lassen, in dem Sie die Kenntnis aller hier genannten
Geschäftsbedingungen und auch der Zahlungspflicht der Provision
bestätigen.
-
Wegen des enormen
Verwaltungsaufwandes unserer Auslandsimmobilien sind wir gezwungen, eine
Grundvermittlungsgebühr von 2000 bis 2500 Euro je nach Objekt zu berechnen.
Unser Provisionsanspruch bleibt auch dann bestehen, wenn die Unterlagen durch
Sie an Dritte weitergegeben werden.
-
Sollten Sie im
Vorfeld eines Vorvertrags Leistungen oder Dokumente wünschen, die nach
italienischem Recht/gängiger Vorgehensweise normalerweise erst beim endgültigen
Notarvertrag fällig werden, erlauben wir uns, eine Abschlagszahlung von 500
Euro zu erheben, die mit der Provision verrechnet wird, die wiederum nach dem
Notarvertrag fällig wird. Erst nach Zahlung dieses Abschlags werden die
entsprechenden Dokumente/Unterlagen beantragt, da mit Ihnen nicht unerhebliche
Gebühren und Verwaltungskosten verbunden sind. Sollten Sie aus triftigen
Gründen von einem Vorvertrag zurücktreten oder offenbaren diese Dokumente
erhebliche Mängel, die Sie vom Vorvertrag zurücktreten lassen, wird Ihnen diese
Summe selbstverständlich erstattet. Ausnahme: Diese Mängel können bis zu einem
endgültigen Notartermin behoben werden. Wenn dies vom Eigentümer glaubhaft
zugesichert werden kann, sind Sie nicht zum Rücktritt berechtigt.
-
Sollten Sie von
einem Vorvertrag zurücktreten und ist Ihr Rücktritt berechtigt und wird nach
italienischem Recht bestätigt, steht Ihnen von der Gegenpartei die im Vorvertrag
festgelegte Vertragsstrafe durch den Verkäufer zu. An uns als Vermittler können
keine Ansprüche geltend gemacht werden, die durch Fehler oder falsche Angaben
des Verkäufers entstehen. Unser Anspruch auf die Abschlagszahlung als Deckung
unserer Auslagen bleibt bestehen.
Was Sie beachten sollten:
-
Es ist in Apulien
unüblich, die Häuser oder Grundstücke nach Besichtigung für längere Zeit
reservieren zu können. Gerne geschieht dies natürlich während Ihres Aufenthalts
vor Ort, damit Sie ein paar Tage die Angebote überdenken können. Wir können
aber nicht die Objekte nach Ihrer Abreise für längere Zeit reserviert halten.
Um Ihnen die Möglichkeit des Kaufs zu erhalten, gibt es die Form des
rechtsverbindlichen Vorvertrags, den Sie bei Ihrem Aufenthalt abschließen
können, wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, dass Ihnen das Objekt nicht
vor der Nase weggeschnappt wird. Bei diesem Vorvertrag ist eine Anzahlung
fällig, deren Höhe Verhandlungssache ist, sich aber im Regelfall zwischen 20
und 30 Prozent bewegt. Wir bitten für diese Vorgehensweise um Verständnis im
Interesse von anderen Kaufinteressenten.
-
Die Bezahlung der
schriftlichen festgelegten Kaufsumme für das Objekt beim Notar geschieht nur zu
einem Teil in bar. Möglich sind nur maximal 12.500 Euro, der Rest der Summe,
egal ob bei Vor- oder endgültigem Vertrag, wird in Form von
Bar-/bankbeglaubigten Verrechnungsschecks übergeben. Bitte sorgen Sie also
entsprechend vor, z.B. durch Eröffnung eines Kontos bei einer italienischen
Bank (in Manduria z.B. die Postbank, Vorteil sind die
Filialen in vielen Orten, Jahresgebühr ca. 60 Euro) und Ausstellung eines
Scheckhefts. Dieses bekommen Sie sofort nach Kontoeröffnung. Oder informieren
sie sich bei einer deutschen Bank, wie sie dies handhaben können. Der andere Teil
der Summe, der über die beim Notar schriftlich fixierte Kaufsumme hinausgeht
und von Ihnen mit dem Verkäufer vereinbart wurde, kann in bar an den Verkäufer
übergeben werden. Ein neues Gesetz macht es Ihnen möglich, alle für den Kauf
notwendigen Gelder in beliebiger Höhe auf einem dafür extra eröffneten
Treuhand-Konto unserer italienischen Partner im Vorfeld zu parken, um vor Ort
direkt Zugriff darauf zu haben. Gerne sind wir Ihnen bei der Abklärung
behilflich.
-
Wenn Sie sich bei
einem Aufenthalt/Hausbesichtigung in Italien für ein Haus entschieden haben,
aber in Italien vor Ort noch keinen Vorvertrag unterschreiben können oder
möchten, erlauben wir uns, für die mit der Ausstellung der Unterlagen
verbundenen Kosten 500 Euro in Rechnung zu stellen. Diese sind im Vorfeld per
Rechnungsstellung fällig oder können vor der Rückreise nach Deutschland
hinterlegt werden.
Erwerbsnebenkosten (werden alle außer Maklergebühren
beim Notarvertrag fällig):
Für den Erwerb eines
Ferienhauses zahlen Sie in Italien ca. 10 Prozent Katastersteuern. Diese
berechnen sich aus dem Katasterwert, der in der Regel um einiges geringer ist
als der Kaufpreis. Dazu kommen mehrere kleinere Steuern und Abgaben. Weiterhin
werden fällig: Gebühren für die Ausstellung des Codisce
Fiscale für jeden Käufer (Steuernummer, ist Pflicht),
sowie einer Prokura, damit sie als Ausländer in Italien geschäftsfähig sind.
Außerdem wird die Ausstellung des Vorvertrags mit abgerechnet. Alles in allem
können auf diese Weise nochmals 3 % des Kaufpreises hinzukommen.
Hinzu kommen die Notar-,
Dolmetscher- und Maklergebühren. Unsere Maklergebühren betragen 5 Prozent vom
Listenpreis brutto für netto,
mindestens jedoch bei Häusern 2500 Euro, bei Grundstücken 2000 Euro.
Die Notargebühren sind abhängig
von der Höhe des Kaufpreises, liegen im Regelfall aber bei etwa 3 Prozent
(respektive einer bestimmten Honorar-Untergrenze), plus der Umsatzsteuer von
20%. Falls Sie nachweislich der italienischen Sprache soweit mächtig sind,
sodass Sie den Inhalt des Notarvertrages verstehen, entfallen die
Dolmetscherkosten, die sich auf etwa 3- bis 500 Euro belaufen können
(Verhandlungssache).
Wenn Sie vorhaben, Ihren
ersten Wohnsitz nach Italien zu verlegen, vermindert sich die Katastersteuer
bei Häusern um 4 Prozent, die anderen Steuern belaufen sich dann unabhängig vom
Kaufpreis auf einen niedrigen Fixwert.
Die Katastersteuer vermindert
sich nicht bei einem Grundstückskauf. Bei einem Grundstückskauf ist zu
beachten, dass gewisse Steuer- und Abgabenuntergrenzen eingehalten werden, die
die Nebenkosten hierbei teurer erscheinen lassen als bei einem Hauskauf. Auch
ist zu beachten, dass beim Kauf mehrerer Grundstücke lediglich die
Katastersteuer prozentual anfällt, alle anderen Steuern und Gebühren sind pro unterschriebenem Vertrag fällig. Dies kann die Nebenkosten
somit stark ansteigen lassen. Wir haben auf diese Nebenkosten keinen Einfluss,
ebenso der Notar nicht. Er berechnet sie lediglich nach den gängigen Tabellen
und kassiert sie zwar ein, muss sie aber wiederum an den Staat abführen. Die
deutsche Botschaft in Rom hat dafür sehr informative Schriften
zusammengestellt, die sie hier einsehen können.
Kosten nach einem Hauskauf (Schätzungen):
-
Grundsteuer je
nach Kommune, Objektgröße und Nutzung als Erstwohnsitz oder als Ferienhaus
(jährlich), ca. 200-300 Euro
-
Müllabfuhr nach
Kommune und Objekt (in Avetrana pro Jahr z.B. 75 Euro
für ein 100 qm-Haus)
-
Strom nach
Verbrauch (Kosten ca. 25 Cent pro KwH; Unterschied,
ob Sie Ihren Hauptwohnsitz in Italien haben, dann ist es billiger)
-
Wasser nur bei
Anschluss an regionale Wasserversorgung (in Urmo Belsito z.B. 150 Euro im Jahr). Wenn Sie einen eigenen
Brunnen haben, ist der Bezug kostenfrei. Allerdings fallen Stromkosten für die
Wasserpumpe an. Ein eigener Brunnen kostet 2500-3000 Euro in der Bohrung.
-
Privater
Sicherheitsdienst bei Bedarf (jährlich), ca. 500 bis 600 Euro je nach Anbieter
-
Hausbetreuung,
wenn Sie nicht selbst das Haus bewohnen und es vermieten möchten (zwischen 20
und 40 Euro im Monat)
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